Verhalten bei Sturm

 

Wann Ihnen die Feuerwehr helfen kann

Bei einem schweren Unwetter gehen schlagartig eine Vielzahl an Notrufen in der Leitstelle Nord-Ost in Eberswalde ein. Die Einsatzkräfte vor Ort stellen dann aber oft fest: Fehlalarm, kein Eingreifen der Feuerwehr erforderlich. Viele der Alarme sind vermeidbar, Fahrzeuge und Personal unnötig gebunden, die ohnehin überlastete Leitstelle hätte nicht belegt werden müssen. Überlegen Sie bitte deshalb unbedingt vor dem Wählen des Notrufes: Ist die Anforderung der Feuerwehr wirklich notwendig?

Im Fall von abgerissen Ästen gilt: Können Sie den Ast vielleicht selbst gefahrlos von der Straße ziehen? Der Einsatz der Feuerwehr ist nur dann erforderlich, wenn erheblicher Kraft- oder Maschinenaufwand (Motorsägen, Drehleiter, etc.) zur Beseitigung des Hindernisses notwendig ist. Reinigungsarbeiten von kleinem Geäst sind nicht Aufgabe der Feuerwehr. Bitte sichern Sie eventuelle Gefahrenstellen bis zum Eintreffen von Einsatzkräften ab (Warndreieck, Warnblinker).

Umgestürzte Bäume werden von der Feuerwehr nur dann entfernt, wenn eine unmittelbare Gefährdung für Verkehr, Sachwerte oder Personen besteht. Zum Beispiel, wenn die Bäume auf Straßen oder Häuser gekippt sind, oder zu kippen drohen. Die Feuerwehr greift nicht ein, wenn Bäume auf Privatgrundstücken umgestürzt sind - es sei denn es liegt eine Gefährdungslage vor - etwa weil der Baum den Verkehr gefährdet. In dieser Situation wählen Sie bitte den Notruf! Ansonsten ist das ein Fall für den Gärtner - und hat sicherlich auch etwas Zeit...