Um den steigenden Anforderungen und der Einsatzzahlen gerecht zu werden, suchen wir neue Mitglieder für unsere Ortswehren!

 

 

 

Wir bieten Dir:

Wir erwarten von Dir:

 

Du willst mitmachen? So gehts weiter!

 

1. Mitglied werden

 

Um offiziell Mitglied zu werden, muss ein Aufnahmeantrag ausgefüllt und beim Amtswehrführer abgegeben werden. Der Aufnahmeantrag kann selbsverständlich auch bei der jeweiligen Löschgruppe unserer Amtsfeuerwehr abgegeben werden, in der Du mitarbeiten möchtest. Diese leitet ihn zum Amtswehrführer weiter. 

Zum Betrachten, Ausfüllen und Drucken des PDF-Formulars benötigen Sie den kostenlosen Acrobat-Reader. Den können Sie hier downloaden.

 

2. Der Grundlehrgang

 

Als nächstes musst Du am sog. Grundlehrgang "Truppmann-AusbildungTeil 1" teilnehmen. Dieser Lehrgang findet jährlich für alle Ortswehren des Amtes Gransee und Gemeinden statt und beginnt im Oktober. Dort werden alle Grundlagen vermittelt, die das Handwerkzeug für Deine spätere Einsatztätigkeit bilden. Die Lehrveranstaltungen finden ausschließlich am Wochenende, Freitags und Samstags, statt. Dieser Lehrgang umfasst mindestens 70 Ausbildungsstunden.

[Ausbildungsplan-Muster]

 

Nach Abschluss dieses Lehrganges, wirst Du zum Feuerwehrmann befördert und erhältst einen digitalen Meldeempfänder (DME oder auch "Pieper" genannt), der Dich zum Einsatz ruft, wenn Hilfe benötigt wird. Damit bist Du dann  Mitglied der Einsatzabteilung unserer Amtsfeuerwehr und sammelst praktische Einsatzerfahrung.

 

Über einen Zeitraum von 2 Jahren wird dann die Truppmann-Ausbildung Teil 2, mit 2x 40 Ausbildungsstunden pro Jahr, in den jeweiligen Löschgruppen im Rahmen der Standortausbildung absolviert.

 

3. Die Ausbildung auf Kreisebene

 

Um jedoch weitere Positionen besetzen zu können, erfordert es noch weiterer Lehrgänge. Diese finden im Rahmen der Kreisausbildung statt. Der Kreisfeuerwehrverband, mit den Kreisausbildern, führt die Ausbildung zentral in Feuerwachen der Feuerwehren im Landkreis und im FTZ Gransee durch. Mehr Informationen können auf der Internetseite des KFV OHV bzw. des Landkreises Oberhavel nachgelesen werden.

 

Absolviert werden können dort u.a. folgende Lehrgänge:

 

 

Auch diese Lehrgänge finden nur am Wochenende statt.

 

4. Die Ausbildung auf Landesebene

 

Hast Du all diese Lehrgänge besucht, kann es auf Landesebende weitergehen. Hierzu wird die Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE oder auch Landesfeuerwehrschule genannt) besucht. Dort gibt es ein breites Spektrum an Lehrgängen.

Auszugsweise:

 

Die Lehrgänge an der LSTE finden ausschließlich unter der Woche statt. Dazu besteht ein besonderer Arbeitnehmerschutz durch das Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Dein Arbeitgeber muss Dich dazu freistellen und Deinen Lohn / Dein Gehalt weiterzahlen. Du musst dazu keinen Urlaub nehmen! Der Lohn oder das Gehalt werden für die Zeit des Lehrgangs vom Land Brandenburg an den Arbeitgeber zurückerstattet.