Waldbrandgefahr / Waldbrandgefahrenstufen
Hier sollen einige kleinere Tipps gegeben werden. Prinzipiell, egal welche Waldbrandgefahrenstufe vorliegt, gelten folgende Verbote: - Rauchverbot im Wald und auf Waldwegen, - Fahrverbot im Wald und auf Waldwegen, - Die Zufahrt zum Wald darf nicht durch abgestellte Fahrzeuge blockiert werden, - Es ist verboten, im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 50m zum Wald: offenes Feuer anzuzünden oder zu unterhalten Bodendecken Pflanzenreste abzubrennen oder brennende oder glimmende Gegenstände wegzuwerfen. Zusätzlich können extrem gefährdete Waldgebiete durch die Forstbehörde für jeden gesperrt werden. |
|
Im Land Brandenburg gelten folgende Waldbrandgefahrenstufen: Waldbrandgefahrenstufe 5 = sehr hohe Gefahr.
Die aktuelle Waldbrandgefahrenstufe wird vom Deutschen Wetterdienst auf der Grundlage von Wetter- und Vegetationsdaten ermittelt.
Was können sie tun:
|